Presseaussendung 21.03.2022

Presseaussendung 21.03.2022

Fall Tina: Wichtiger Erfolg für die Kinderrechte – es bleibt noch viel zu tun

Bündnis „Gemeinsam für Kinderrechte“ erneuert Forderung nach permanenter Kindeswohlkommission

Wien, 21.03.2022 – „Der heutige Tag zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig die Einrichtung einer permanenten Kindeswohlkommission ist. Die Abschiebung von Tina und ihrer Familie hätte nicht stattfinden dürfen – das Leid als Folge dieser fremdenpolizeiliche Maßnahme hätte verhindert werden können“, so Katharina Glawischnig, Koordinatorin der Plattform „Gemeinsam für Kinderrechte“ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Das Urteil stellt klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war, da sie ohne erneute Abwägung des Kindeswohls durchgeführt wurde und damit unverhältnismäßig war. Auch sei eine amtswegige Prüfung, ob die Abschiebung noch zulässig ist, sei vor der Abschiebung nicht mehr durchgeführt worden.


„Das Urteil des BVwG bestätigt: Hier sind von den Asylbehörden grobe Fehler gemacht worden – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Psyche und die Entwicklung von Kindern. Als symbolischen Akt der Wiedergutmachung soll das Innenministerium nun den Rückflug für Tinas Mutter und ihre jüngere Schwester organisieren um die Zusammenführung der Familie rasch zu ermöglichen“, so Wilfried Embacher, der Anwalt der Familie.


In einem weiteren Schritt muss die Situation vom Jänner 2021 erneut beurteilt werden. Dabei muss der dazwischen liegende erzwungene Auslandsaufenthalt außer Acht gelassen werden – wenn Tina damals nicht hätte abgeschoben werden dürfen und ein Aufenthaltsrecht bekommen hätte müssen, hat dies auch für ihre Mutter und ihre Schwester zu gelten. Aktuell darf Tina sich aufgrund ihrer Aufenthaltsbewilligung als Schülerin in Österreich aufhalten. Nun besteht die Hoffnung, dass sie mit ihrer Familie in Österreich auf Dauer zusammenleben kann.


Die vielen Unterstützer*innen von Tina und ihrer Familie waren bereits zum Zeitpunkt der Abschiebung davon überzeugt, dass diese Amtshandlung nicht rechtmäßig sein konnte. Die Proteste waren die lautstarke Forderung der Zivilgesellschaft, dass gut integrierte Kinder in Österreich bleiben sollen. „Mit der heutigen Entscheidung ist bestätigt, dass die Verteidigung des Innenministers, er habe keine andere Wahl gehabt, weil die Gerichtsentscheidung rechtskräftig war, falsch war. Ich freue mich, dass im Anlassfall für die Einsetzung der Kindeswohlkommission nunmehr die Chance auf ein gutes Ende für die Familie besteht“, so Irmgard Griss.


Einen guten Tag für die Kinderrechte sieht auch Katharina Glawischnig, Koordinatorin der Plattform „Gemeinsam für Kinderrechte“: „Das Erkenntnis gibt Hoffnung, dass auch in anderen Asylentscheidungen das Kindeswohl stärker berücksichtigt wird. Doch trotz der Freude über diesen Erfolg steht Österreich noch ein weiter Weg für die Umsetzung der Rechte von geflüchteten Kindern bevor. Die zahlreichen Empfehlungen der Kindeswohlkommission warten noch auf Umsetzung – sie dürfen nicht länger unter den Tisch gekehrt werden.“


Ein weiterer Anlassfall beschäftigte das Bündnis letztes Wochenende: Die Ausreisefrist einer serbischen Familie, deren Töchter in Wien die Schule besuchen und bestens integriert sind, drohte auszulaufen. Heute wurde dem Anwalt dieser Familie zugesichert, dass die Frist für die Ausreise bis zum Ende des Schuljahrs erstreckt wird. „Diese Entscheidung ist im Sinne der Mädchen sehr zu begrüßen“, erklärt Katharina Glawischnig und führt weiter aus: „Es kann nun aber nicht so sein, dass wir uns in den Sommerferien auf eine Vielzahl von Abschiebungen vorbereiten müssen. Vielmehr muss ein Umdenken stattfinden – aufenthaltsrechtliche Entscheidungen von in Österreich lebenden Kindern müssen unter gebührender Bedachtnahme auf das Kindeswohl erneut geprüft werden.“
Das Bündnis „Gemeinsam für Kinderrechte“ erneuert angesichts dieser Entwicklungen die Forderung nach der Einrichtung einer staatlichen permanenten Kindeswohlkommission und die Etablierung eines Kindeswohl-Monitorings, um Rechtsverletzungen durch Abschiebungen wie im „Fall Tina“ zukünftig zu verhindern.

Bündnis „Gemeinsam für Kinderrechte“ erneuert Forderung nach permanenter Kindeswohlkommission

Wien, 21.03.2022 – „Der heutige Tag zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig die Einrichtung einer permanenten Kindeswohlkommission ist. Die Abschiebung von Tina und ihrer Familie hätte nicht stattfinden dürfen – das Leid als Folge dieser fremdenpolizeiliche Maßnahme hätte verhindert werden können“, so Katharina Glawischnig, Koordinatorin der Plattform „Gemeinsam für Kinderrechte“ zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Das Urteil stellt klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war, da sie ohne erneute Abwägung des Kindeswohls durchgeführt wurde und damit unverhältnismäßig war. Auch sei eine amtswegige Prüfung, ob die Abschiebung noch zulässig ist, sei vor der Abschiebung nicht mehr durchgeführt worden.

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